Jahresabschlüsse

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Steuer- und Handelsrecht für das Finanzamt und die Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Jahresabschlüsse erstellen wir für Einzelunternehmen, Freiberufler sowie für Kapital- und Personengesellschaften.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Anhang zum Jahresabschluss
  • Einnahmen / Überschuss-Rechnungen nach § 4 (3) Einkommensteuergesetz

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