Erhöhung Grundfreibetrag und Abbau kalte Progression

Das sog. Existenzminimum muss für Erwachsene steuerfrei gestellt werden. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den „Grundfreibetrag“. Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: Bei einem Ledigen wird demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro. So berücksichtigt die Bundesregierung die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ab dem 01.01.2022 ebenfalls entsprechend erhöht.

„Kalte Progression“ wird weiter abgebaut
Eine Gehaltserhöhung (Lohnsteigerung) soll sich auch im Geldbeutel des Arbeitnehmers bemerkbar machen. Daher wird der Einkommensteuertarif für das Jahr 2022 so angepasst, dass der Effekt der sog. kalten Progression ausgeglichen wird. D. h., Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg nur die Inflation ausgleicht.

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