Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt unbefristet

Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag, dem sog. Entlastungsbetrag, entlastet.

Um die außergewöhnliche Belastung von Alleinerziehenden während der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 von ursprünglich 1.908 Euro auf nun 4.008 Euro jährlich erhöht. Ab dem Jahr 2022 gilt der Betrag – als Zeichen für die Situation von Alleinerziehenden insgesamt – nun unbefristet.

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