Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe

Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beträgt für das Jahr 2022 9,5 Prozent (bisher 10,7 Prozent). Zukünftig wird durch die Änderung des § 24 Abs. 1 UStG der Durchschnittssatz jährlich automatisch auf den jeweils aktuellen Wert angepasst. Der derzeitige Durchschnittssatz von 10,7 Prozent wäre ab 2022 nicht mehr zulässig gewesen, weil er gegen die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hätte.

Steuersätze der von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. Diese Möglichkeit der Pauschalierung können alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Diese Regelung ist erstmals für Umsätze anzuwenden, die ab dem 01.01.2022 bewirkt werden.

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